Wer eine Fahrerkarte braucht
Eine Fahrerkarte braucht jeder Fahrer, der ein Fahrzeug mit digitalem Tachographen lenkt — in erster Linie Lkw- und Busfahrer.
Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Pflicht auch für Fahrzeuge von 2,5–3,5 Tonnen — allerdings nur im internationalen Güterkraftverkehr und bei Kabotage, nicht im reinen Inlandsverkehr. Details dazu finden Sie im Artikel Tachographen für Transporter: neue Pflicht ab Juli 2026.
Ein Führerschein der Klasse B reicht aus, um eine Fahrerkarte zu beantragen – wichtig für Fahrer von Transportern von 2,5–3,5 t.
Fahrerkarte online oder vor Ort beantragen – so funktioniert es
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde bzw. Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz. In manchen Regionen nimmt stattdessen TÜV oder DEKRA den Antrag entgegen.
Es gibt keine einzige bundesweit zuständige Stelle — die Zuständigkeit unterscheidet sich je nach Bundesland. Eine Übersicht bietet das Bundesportal.
Je nach Bundesland beantragen Sie persönlich oder online – in Bayern beispielsweise auch online über DEKRA oder TÜV SÜD; in Berlin nur persönlich beim LABO.
Eine Online-Beantragung ist derzeit in Bayern und Sachsen über DEKRA oder TÜV SÜD sowie in Hessen über TÜV Hessen möglich. Sie benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und dessen sechsstellige PIN sowie ein digitales Foto. In Berlin können Sie die Fahrerkarte nur persönlich beim LABO beantragen.
Welche Dokumente Sie benötigen, ist im nächsten Abschnitt aufgelistet.
Welche Unterlagen Sie für die Fahrerkarte brauchen
Die Dokumente sind in § 5 FPersV festgelegt. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit oder laden Sie sie beim Online-Antrag hoch:
- einen gültigen Führerschein im Kartenformat aus Deutschland oder einem anderen EU/EWR-Staat – auch Klasse B reicht aus
- einen Personalausweis oder einen Reisepass zusammen mit einer Meldebestätigung als Nachweis Ihres Wohnsitzes in Deutschland
- ein biometrisches Passfoto, 35 × 45 mm, vor einem hellen Hintergrund
- das ausgefüllte Antragsformular – darin geben Sie auch Ihre Muttersprache an
- bei Verlängerung oder Beantragung einer Ersatzkarte: Ihre bisherige Fahrerkarte
Wie lange es dauert, bis Sie die Fahrerkarte erhalten
Das hängt vom Bundesland ab, und die Zeit läuft erst, wenn Ihre Dokumente vollständig vorliegen:
- Berlin: Die Karte wird 5 Werktage nach Antragstellung zugestellt oder liegt zur Abholung bereit.
- Sachsen: 20 Werktage bei einer Erstkarte, 5 Werktage bei Verlängerung oder Ersatzkarte.
- Ersatzkarte nach Verlust oder Diebstahl: Die Behörde muss diese innerhalb von 8 Werktagen ausstellen.
Warten Sie bei einer Verlängerung also nicht bis zu den letzten zwei Wochen – die Behörde in Sachsen empfiehlt, den Antrag etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf zu stellen.
Fahrerkarte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg
Die Fahrerkarte wird immer von dem Land ausgestellt, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben – in dem Sie sich also mindestens 185 Tage im Jahr aufhalten – und nicht von dem Land, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat (Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014). Übersicht Stand Oktober 2026:
| Land | Ausgabestelle | Antragstellung | Gebühr | Offizielle Seite |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle am Wohnort; in einigen Bundesländern über TÜV oder DEKRA | Persönlich oder online, je nach Bundesland | 37–52 € je nach Bundesland (z. B. Berlin 37 €, Bayern 46,20–52,20 €) | verwaltung.bund.de |
| Österreich | ÖAMTC oder ARBÖ | Persönlich bei einer ÖAMTC- oder ARBÖ-Dienststelle | 45 € | oeamtc.at |
| Schweiz | Bundesamt für Strassen (ASTRA) | Online oder per Papierformular; Wohnsitz in der Schweiz erforderlich | CHF 70 online, CHF 85 auf Papier | astra.admin.ch |
| Luxemburg | SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile) | Mit Papierformular am SNCA-Schalter oder per Post | 74 € | snca.public.lu |
Gebühren können sich ändern – prüfen Sie den Betrag vor der Antragstellung auf der Website der Ausgabestelle. Sie leben in einem anderen Land? Wenden Sie sich an die kartenausgebende Behörde Ihres Wohnsitzlandes.
Was die Fahrerkarte kostet
Die Gebühr wird von jedem Bundesland festgelegt und liegt bei etwa 37–52 €: in Berlin 37 € (zuzüglich 3 € für den Versand der Karte), in Sachsen 43,80 € (zuzüglich 3 € Versandkosten), in Bayern 46,20–52,20 €. Die für Sie zuständige Behörde nennt Ihnen den genauen Betrag.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Kosten der Fahrerkarte zu übernehmen.
Fahrerkarte verlängern: Fristen und was nach dem Ablauf gilt
Eine Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig.
Sie können die Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf beantragen (§ 4 Abs. 3 FPersV) und sollten dies spätestens 15 Werktage vor Ablauf tun (Verordnung (EU) Nr. 165/2014). Wenn Sie rechtzeitig verlängern, ist die neue Karte ab dem Tag nach Ablauf der alten gültig (§ 5 Abs. 5 FPersV).
Nach Ablauf müssen Sie die alte Karte noch für mindestens 28 Kalendertage im Fahrzeug mitführen (§ 6 FPersV).
Eine abgelaufene Karte ist ungültig. Die Regelung, bis zu 15 Tage mit Ausdrucken zu fahren, gilt nur bei Verlust, Diebstahl oder Defekt – nicht bei einer abgelaufenen Fahrerkarte.
Fahrerkarte verloren, gestohlen oder defekt
Eine verlorene, gestohlene oder defekte Fahrerkarte müssen Sie innerhalb von 7 Kalendertagen melden und eine Ersatzkarte beantragen. Die Behörde stellt die Ersatzkarte innerhalb von 8 Werktagen aus.
In der Zwischenzeit dürfen Sie maximal 15 Tage mit manuellen Aufzeichnungen und Ausdrucken aus dem Tachographen weiterfahren.
Bei einem Diebstahl benötigen Sie den Nachweis der polizeilichen Anzeige, bei einem Verlust eine schriftliche Erklärung. Wenn Sie die Karte wiederfinden, geben Sie diese zurück – eine als verloren gemeldete Fahrerkarte darf nicht mehr verwendet werden.
Die Ersatzkarte gilt nur bis zum Ablaufdatum der ursprünglichen Karte, sofern zum Zeitpunkt des Verlusts noch mehr als 6 Monate Gültigkeit übrig waren — die 5-Jahres-Frist beginnt nicht erneut.
Bußgeld beim Fahren ohne gültige Fahrerkarte
Die Bußgeldrichtlinie der Länder (LV 48) sieht folgende Regelsätze vor:
- Fahren ohne Fahrerkarte: 250 € je 24-Stunden-Zeitraum
- Verwendung einer ungültigen (zum Beispiel abgelaufenen), defekten oder fremden Fahrerkarte: 250 € je 24-Stunden-Zeitraum, oder 75 €, wenn die Kontrolle lediglich erschwert wird
- Weiterfahrt ohne Fahrerkarte über die erlaubten 15 Tage hinaus: 50 € je 24-Stunden-Zeitraum
- der Unternehmer, der nicht für die ordnungsgemäße Verwendung der Fahrerkarte sorgt: 750 € je 24-Stunden-Zeitraum
Das gesetzliche Maximum liegt bei 5.000 € für Fahrer und 30.000 € für Unternehmer (§ 8 FPersG). Bei den Sätzen handelt es sich um Regelsätze – die zuständige Behörde entscheidet im Einzelfall.
Was mit den Daten auf der Karte passiert
Nach Vorschrift muss die Fahrerkarte mindestens 28 Tage an Aktivität speichern können — das ist die gesetzliche Mindestkapazität, keine feste Speicherdauer. In der Praxis speichert die Karte, bis der Speicher voll ist, bei einem durchschnittlichen Fahrer oft mehrere Monate. Ist der Speicher voll, werden die ältesten Aufzeichnungen überschrieben.
Unabhängig von der tatsächlichen Kapazität müssen die Daten alle 28 Tage heruntergeladen werden.
Bei einer Ersatz- oder Verlustkarte werden die Daten der alten Karte nicht übertragen. Eine wiedergefundene oder ersetzte Karte müssen Sie zurückgeben.
Ohne ein eigenes Archiv der heruntergeladenen Daten haben Sie im Nachhinein keinen Nachweis über Ihre Lenk- und Ruhezeiten.
Tritt derselbe Fehler bei mehreren Fahrzeugen auf, zeigt Ihnen Software zum Auslesen der Fahrerkarte den Fehler für den gesamten Fuhrpark an einer Stelle.
Behalten Sie Ihre Fahrerkarten-Daten selbst im Blick
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Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich eine Fahrerkarte?
Sie stellen den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz – in manchen Regionen bei TÜV oder DEKRA. Es gibt keine bundesweit einheitliche Behörde; die Zuständigkeit unterscheidet sich je nach Bundesland. Je nach Bundesland beantragen Sie persönlich oder online. Sie benötigen einen Wohnsitz in Deutschland, einen gültigen Führerschein (Klasse B reicht ebenfalls aus, z. B. für Transporter von 2,5–3,5 t) und ein biometrisches Passfoto im Format 35 × 45 mm.
Wie verlängere ich meine Fahrerkarte?
Beantragen Sie die Verlängerung frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Stelle – in einigen Bundesländern auch online. Wenn Sie rechtzeitig verlängern, ist die neue Karte ab dem Tag nach Ablauf der alten gültig.
Was kostet eine Fahrerkarte?
Rund 37–52 €, je nach Bundesland – zum Beispiel 37 € in Berlin (zzgl. 3 € für den Versand der Karte) und 46,20–52,20 € in Bayern. Jedes Bundesland legt die genaue Gebühr selbst fest.
Was tue ich, wenn ich meine Fahrerkarte verliere?
Melden Sie den Verlust, Diebstahl oder Defekt innerhalb von 7 Kalendertagen und beantragen Sie eine Ersatzkarte. Die Behörde stellt diese innerhalb von 8 Werktagen aus. Bis dahin dürfen Sie maximal 15 Tage mit manuellen Aufzeichnungen und Tachographen-Ausdrucken weiterfahren. Die Ersatzkarte gilt nur bis zum Ablaufdatum der ursprünglichen Karte, sofern noch mehr als 6 Monate Gültigkeit übrig waren — die 5-Jahres-Frist beginnt nicht erneut.
Wie lange ist eine Fahrerkarte gültig?
5 Jahre ab Ausstellung.
Wie lese ich meine Fahrerkarte aus?
Die Daten müssen mindestens alle 28 Tage ausgelesen werden — unabhängig von der tatsächlichen Speicherkapazität der Karte. TAGRA Trucker liest Ihre Fahrerkarte über einen im Lieferumfang enthaltenen USB-Kartenleser aus. Details zum Auslesen und Auswerten von Tachographendaten finden Sie im Artikel So werden Tachographendaten ausgelesen, ausgewertet und archiviert.
Ich wohne in Österreich, der Schweiz oder Luxemburg – wo beantrage ich eine Fahrerkarte?
In Österreich persönlich bei einer ÖAMTC- oder ARBÖ-Dienststelle für 45 €. In der Schweiz beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) – online für CHF 70, auf Papier für CHF 85. In Luxemburg bei der SNCA mit einem Papierformular für 74 €. Die Karte wird immer von dem Land ausgestellt, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen brauche ich für die Fahrerkarte?
Einen gültigen Kartenführerschein aus Deutschland oder einem anderen EU/EWR-Staat (Klasse B reicht ebenfalls aus), einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein biometrisches Passfoto 35 × 45 mm auf hellem Hintergrund und das ausgefüllte Antragsformular, in dem Sie auch Ihre Muttersprache angeben. Bei Verlängerung oder Beantragung einer Ersatzkarte bringen Sie Ihre bisherige Fahrerkarte mit.
Kann ich die Fahrerkarte online beantragen?
Ja, in einigen Bundesländern: in Bayern und Sachsen über DEKRA oder TÜV SÜD, und in Hessen über TÜV Hessen. Sie benötigen einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die dazugehörige sechsstellige PIN, sowie ein digitales Foto. In Berlin können Sie die Fahrerkarte nur persönlich beim LABO beantragen.
Wie lange dauert es, bis ich die Fahrerkarte bekomme?
In Berlin 5 Werktage; in Sachsen 20 Werktage für eine Erstkarte und 5 Werktage für eine Verlängerung oder Ersatzkarte. Nach einem Verlust muss die Ersatzkarte innerhalb von 8 Werktagen ausgestellt werden. Die Frist beginnt, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Meine Fahrerkarte ist abgelaufen – darf ich trotzdem noch fahren?
Nein. Eine abgelaufene Fahrerkarte ist ungültig; die 15-Tage-Regelung mit Ausdrucken gilt nur bei Verlust, Diebstahl oder Defekt. Sie müssen die abgelaufene Karte noch für mindestens 28 Kalendertage nach Ablauf im Fahrzeug mitführen.
Welches Bußgeld droht mir, wenn ich ohne gültige Fahrerkarte fahre?
Nach der Bußgeldrichtlinie der Länder (LV 48): 250 € je 24-Stunden-Zeitraum für einen Fahrer ohne Fahrerkarte, 250 € (oder 75 €) für die Verwendung einer ungültigen Karte, und 750 € je 24-Stunden-Zeitraum für den Unternehmer. Das gesetzliche Maximum liegt bei 5.000 € für Fahrer und 30.000 € für Unternehmer (§ 8 FPersG).
Brauche ich nach einem Umzug eine neue Fahrerkarte?
Nicht innerhalb Deutschlands. Wenn sich Ihre Adresse oder Führerscheinnummer ändert, dürfen Sie die Karte bis zum Ablauf weiterverwenden. Sie beantragen die nächste Verlängerung dann bei der für Ihren neuen Hauptwohnsitz zuständigen Stelle.
Was ist der Unterschied zwischen einer Fahrerkarte und einer Unternehmenskarte?
Die Fahrerkarte ist personengebunden: Sie wird auf Ihren Namen ausgestellt und identifiziert Sie gegenüber dem Tachographen. Die Unternehmenskarte gehört dem Transportunternehmen – sie dient dazu, den Tachographen für das Unternehmen zu sperren und Daten aus der Fahrzeugeinheit herunterzuladen. Sie ersetzt keine Fahrerkarte.